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Beschreibung
Das 1. Pflegestärkungsgesetz kommt zum 1. Januar 2015. Nach jahrelangem Stillstand bewegt sich damit endlich wieder etwas.
Zu den Neuerungen gehören z. B.:
- Steigerung der Sach- und Pflegeleistungen
- Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle Pflegebedürftigen
- Bezahlung der kompletten Leistungen für Tages- / Nachtpflege zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen