Beschreibung
Der Orientierungseinsatz steht am Beginn der Ausbildung. Er wird beim Träger der praktischen Ausbildung durchgeführt und umfasst, abhängig von der geplanten Dauer des Pflichteinsatzes in der pädiatrischen Versorgung, 400 bis 460 Stunden (diese Regelung gilt gegenwärtig bis 31. Dezember 2024). In diesem Einsatz gewinnen die Auszubildenden erste Einblicke in die praktische Pflegetätigkeit in den Versorgungsbereichen, die vom Träger der praktischen Ausbildung abgedeckt werden. Es erfolgt eine Grundlegung im Kompetenzaufbau.
Die Auszubildenden werden schrittweise an die Aufgaben von beruflich Pflegenden im Rahmen des Pflegeprozesses herangeführt. Zum Ende des Einsatzes sollen sie in der Lage sein, erste Aufgaben bei zu pflegenden Menschen, die einen geringen Grad an Pflegebedürftigkeit aufweisen (maximal erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und seltenes Auftreten von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die eine personelle Unterstützung erforderlich machen), selbstständig durchzuführen. Pflegerische Entscheidungen sollten in jedem Fall in Abstimmung mit Pflegefachpersonen getroffen werden. Wenn bei den zu pflegenden Menschen ein höherer Grad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit vorliegt, soll die Versorgung grundsätzlich gemeinsam mit Pflegefachpersonen erfolgen.
(Aus: Rahmenpläne der Fachkommission nach §53 PflBG)
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