Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV)

Gesetzes- und Verordnungsbegründungen – Erläuterungen



Verlag medhochzwei Verlag
Auflage 1. Auflage
Typ Softcover
Sprache Sprache des Textes: Deutsch
Erscheinungsdatum 18.08.2022
Seiten 407
Maße 24,0 cm x 17,0 cm

Softcover


ISBN 978-3-86216-907-8

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Beschreibung

Das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Das bisherige Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung treten am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Mit den Neuregelungen fallen die veralteten Berufsbezeichnungen als Assistenzberufe zugunsten der Bezeichnung als Technologieberufe weg. Weiter ändert sich Folgendes:


Die Ausbildungen werden kompetenzorientiert gestaltet.
Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird gesetzlich vorgeschrieben.
Die schon bisher den vier Berufen eingeräumten vorbehaltenen Tätigkeiten bleiben erhalten.
Die Möglichkeit einer hochschulischen Qualifikation ist nicht vorgesehen.


Das vorliegende Werk enthält neben dem Abdruck des Gesetzes und der Verordnung auch die Gesetzes- und Verordnungsbegründungen zu den jeweiligen Vorschriften. Die wichtigsten Regelungen werden ausführlich erläutert. Der Autor bietet damit eine zuverlässige Handreichung zum Verständnis der neuen Vorschriften des MTBG und der MTAPrV.

über die Autoren

Gerhard Igl
Prof. Dr. iur. Gerhard Igl, Universitätsprofessor a.D., ehem. geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Sozial- und Gesundheitsrechts (Kranken- und Pflegeversicherung, Rehabilitation, Qualitätssicherung, Gesundheitsberufe), des Rechts der älteren Menschen, des Heimrechts sowie des Rechts des bürgerschaftlichen Engagements.